Die Versorgung mit Trinkwasser, welches ja nicht nur dem menschlichen Genuss dient, geht immer mit der Entstehung von Abwasser und dessen Entsorgung einher. In den Haushalten, in Gewerbe- und Industrieeinrichtungen, einmal gebrauchtes Wasser ( Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz und aus anderen Quellen) ist verunreinigt und kann in dem Zustand nicht wieder verwendet werden.
Mann muss es entsorgen und reinigen, so dass es wieder in den natürlichen Kreislauf des Wassers zurück geführt werden kann, und das alles ohne die Natur und unser Grundwasser, aus dem wir wieder Trinkwasser gewinnen, zu gefährden.
Heute gelten zum Schutz unseres Grundwassers, aus dem wir Trinkwasser gewinnen, strenge Vorschriften für die einwandfreie Ableitung des Abwassers.
Zur Ableitung des Abwassers betreibt der ZWA-Grimmen ein weites Kanalnetz, was sich in den Bereichen A,B, und C über viele Kilometer erstreckt. Es handelt sich um Freigefälle- und Druckleitungen und um Pumpstationen an die Grundstücke bei Anschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen sind.
Die Grundstücksanschlüsse sind von einem Fachbetrieb zu bauen (siehe Firmenliste des ZWAG) und beim ZWA-Grimmen als Entsorgungspflichtiger ist ein Antrag auf Anschluss an die "Öffentliche Einrichtung"zu stellen.
Informationen zum Grundstücksanschluss zur Ableitung des Schmutzwassers.