Organe
Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Zweckverbandes. Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter jedes Verbandsmitgliedes. Die Vertreter der Städte und Gemeinden sind die Bürgermeister, im Verhinderungsfall ihr Stellvertreter oder einen bevollmächtigten Vertreter. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung ist an das Amt des Bürgermeisters gebunden.
Verbandsvorsteher
Die Verbandsversammlung wählt aus der ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlperiode den ehrenamtlichen Verbandsvorsteher und zwei Stellvertreter. Wiederwahl, auch mehrmalig, ist zulässig. Die gewählten Vertreter sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher als Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, sowie aus zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.