THEMENSUCHE
Allgemeine Fragen
Sie können sich online über unser Formular unter „Anträge & Formulare“ anmelden oder persönlich in unserer Geschäftsstelle. Bringen Sie bitte einen Eigentumsnachweis und einen Ausweis mit. Ebenso benötigen wir Ihre Zählernummer und Ihren Zählerstand.
Sie können sich online über unser Formular unter „Anträge & Formulare“ abmelden oder persönlich in unserer Geschäftsstelle. Wir benötigen gegebenenfalls einen Ausweis sowie Ihre Kundennummer. Ebenso benötigen wir Ihre Zählernummer und Ihren Zählerstand.
Bei einem Umzug sind nicht mehr aktuelle Adressen und Verbrauchsstellen beim Zweckverband an- bzw. abzumelden.
Fragen zur Abrechnung
Grundsätzlich sind Änderungen in Ihrer Abschlagszahlung und deren Höhe jederzeit möglich. Diese sollten bei uns entweder per E-Mail oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kundennummer eingehen.
Ihre Jahresabrechnung erhalten Sie in der Regel zum Anfang des Folgejahres automatisch von uns per Post zugesandt. Sollten Sie Ihre Abrechnung nicht erhalten haben oder eine Kopie benötigen, melden Sie sich bei uns. Die Kollegen aus der Abteilung Verbrauchsabrechnung helfen Ihnen gerne weiter.
Fragen zur Technik
Die Absperrventile vor und nach der Wasseruhr sollten regelmäßig bewegt werden. So bleiben sie leichtgängig und lassen sich im Notfall – zum Beispiel bei einem Wasserschaden – schnell und zuverlässig schließen.
Regelmäßige Wartung lohnt sich: Wer hier spart, zahlt bei Schäden oft deutlich mehr. Wartung sorgt für Hygiene, Sicherheit und einen zuverlässigen Betrieb. Außerdem verlängert sie die Dauer der Trinkwasserinstallation.
Damit alle Pflichten und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, empfiehlt es sich, einen Wartungsvertrag mit einem vom ZWAG anerkannten Installationsbetrieb abzuschließen.
Fragen zum Verhalten bei Notfällen
Bei einer Havarie an der öffentlichen Wasserversorgung oder am Hausanschluss wenden Sie sich bitte umgehend an den Bereitschafts- bzw. Störungsdienst des ZWAG.
Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit des ZWAG grundsätzlich bis zum Hausanschluss reicht. Störungen oder Schäden an Leitungen und Installationen innerhalb des Gebäudes müssen in der Regel durch eine Fachfirma, zum Beispiel einen Installationsbetrieb, behoben werden. Halten Sie nach Möglichkeit Ihre Adresse und eine kurze Beschreibung der Störung bereit.
Ihre Frage bleibt offen?